JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung) gibt Auskunft über den Erfolg des Unternehmens und bildet die Grundlage für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen wie z.B. Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuererklärungen. Auch dient der Jahresabschluss als wichtige Informationsquelle für Banken im Rahmen von Finanzierungsgesprächen.

Anknüpfend an die Zahlen der Finanzbuchhaltung werden im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten z.B. steuerrechtliche Wahlrechte geprüft und in Absprache mit unseren Mandanten entschieden ob diese ausgeübt werden.

Ein Auszug unserer Leistungen im Bereich Jahresabschluss:

Erstellen von Jahresabschlüssen (Handels- und Steuerbilanz)

Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen

Erstellen von Eröffnungsbilanzen

Erstellen der betrieblichen Steuererklärungen

z.B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer

Offenlegung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger